Zahlungsbedingungen

 

Die Ware ist vor Abladung in bar zu bezahlen!

 

Das Holz wird lose geschüttet geliefert. Daher ist auf der Rechnung als Maßeinheit Schüttraummeter (SRM) angegeben. 

Das Volumen des gelieferten Holzes kann durch das Rütteln bzw. die Verdichtung bei der Verladung mit dem Teleskopstapler oder dem
späteren Einlagern durch den Kunden von den Angaben im Lieferschein abweichen. Dies berechtigt jedoch nicht zu einer Reklamation. 

 

Die Ware kann vor der Bezahlung und Abladung vom Kunden gesichtet und geprüft werden, ob die Angaben z. B. in Bezug auf Menge,
Qualität und Trockenheit zutreffen. Die Beschaffenheit des Holzes kann durch messen der Holzfeuchte oder einem Brenntest geprüft werden. 

 

Der Kunde muss Reklamationen bezüglich der Menge abklären, bevor er auf dem Lieferschein unterschreibt.
Hat der Kunde auf dem Lieferschein den ordnungsgemäßen Zustand der Ware bestätigt, gilt die Ware als angenommen. 

 

Die Ware gilt als vom Kunden angenommen, sobald der Kunde das Abladen der Ware fordert.
Die Ware kann dann nicht mehr zurückgenommen werden, weil der Kunde die Ware auf dem Lieferfahrzeug vorher besichtigen konnte. 

 

Beanstandungen bezüglich Beschaffenheit sind spätestens am Folgetag nach dem Empfang der Ware
schriftlich gegenüber uns als Lieferanten geltend zu machen. 

 

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Dies gilt auch dann,
wenn die Ware bereits beim Kunden auf dem Grundstück abgeladen wurde. 

 

Liefertermine können vom Kunden nur bis drei Werktage vor dem Liefertermin per Email abgesagt werden.
Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Spätere Absagen des Kunden können nicht mehr berücksichtigt werden.
In diesem Fall muss der Kunde entweder die komplette (Teil)-Lieferung annehmen oder die Anfahrtspauschale bezahlen. 

 

Aufgrund des Produktionsverfahrens kann das Mischungsverhältnis variieren.
Es kann vorkommen, dass trockene Rindenreste, Sägespäne und minimale Leimreste maschinell bedingt im Holz enthalten sind.
Dies ist aber kein Rechtfertigungsgrund zum Rücktritt vom Kauf, wenn der Kunde das Abladen des Holzes gefordert hat. 

 

Sonderpreise, die schriftlich vereinbart wurden, sind nicht mehr verhandelbar. 

 

Sollte der eine oder andere Punkt aus diesen Lieferbedingungen rechtlich ungültig sein,
behalten die übrigen Punkte der Bestimmung bzw. der AGB sinngemäß ihre Gültigkeit.